




Erlernen Sie die Kunst des Rückführens
Reinkarnationstherapie-

Bequeme Raten-
Damit sich die Aus-

Modulares Aus-
Die Ausbildung lässt sich beliebig in Richtung Hypnose und Hypnose-

Reinkarnationstherapie rechtlich
Die rechtliche Seite der Reinkarnationstherapie spielt natürlich schon im Vorfeld einer Ausbildung eine wichtige Rolle.
Gerade wenn man plant, sie auch beruflich einzusetzen ist es wichtig, sich zu informieren, wo Möglichkeiten und Grenzen der gesetzlichen Rahmenbedingungen liegen.
Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar.
Sie spiegeln lediglich unseren aktuellen Kenntnisstand der rechtlichen Begebenheiten rund um die Reinkarnationstherapie in der Bundesrepublik Deutschland dar. Genauere Details und rechtliche Rahmenbedingungen in Nachbarländern erfragen Sie bitte bei den zuständigen Gesundheitsämtern.

Reinkarnationstherapie oder Rückführung?
Die Ausbildung ist die selbe und dennoch bestehen wichtige Unterschiede darin, wie man seine Tätigkeit benennt und was man anbietet.
Begrifflichkeiten, die „Therapie“ beinhalten darf man nur verwenden, wenn man eine staatliche Zulassung zur Ausübung medizinischer Tätigkeiten hat. Den Begriff „Reinkarnationstherapie“ sollten also nur Heilpraktiker, Ärzte und Psychotherapeuten mit Approbation verwenden.
Nicht-

Reinkarnationstherapeut oder Rückführungsleiter?
Auch hier ist für die Namensgebung entscheidend ob man eine Heilerlaubnis hat.
„Therapeut“ darf sich nur nennen, wer eine Zulassung als Heilpraktiker, Arzt oder
Psychotherapeut hat. Für Nicht-

Wo liegen die Unterschiede?
Der wichtigste Unterschied zwischen einem Reinkarnationstherapeut und einem Rückführungsleiter ist, dass der Reinkarnationstherapeut Rückführungen zu medizinischen Zwecken anbieten kann, während der Rückführungsleiter rein lebensberatend arbeiten darf.
Reinkarnationstherapie rechtlich